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   BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00   

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BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00 (https://dejure.org/2001,2069)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 (https://dejure.org/2001,2069)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 3 B 134.00 (https://dejure.org/2001,2069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Approbation als Zahnarzt - Ausbildung im Ausland - Sachverhaltsaufklärung - Sachkunde des Gerichts - Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes - Ausbildungsgang - Besondere Sachkunde - Gleichwertigkeitsprüfung - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; ZHG § 2 Abs. 2; ; BAFöG § 5 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; ZHG § 2 Abs. 2; BAFöG § 5 Abs. 4
    Approbation als Zahnarzt; Ausbildung im Ausland; Sachverhaltsaufklärung; eigene Sachkunde des Tatsachengerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 455
  • NVwZ 2002, 736 (Ls.)
  • DÖV 2002, 875
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00

    Approbation als Arzt; Arzt im Praktikum; Ausbildung im Ausland; Gleichwertigkeit

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 2 Abs. 2 ZHG bemisst sich nach objektiven Umständen im Hinblick auf den vom Antragsteller absolvierten Ausbildungsgang, nicht nach seinen - durch Prüfung zu ermittelnden - Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00).

    Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach objektiven Umständen zu bemessen ist; maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 -).

  • BVerwG, 18.02.1993 - 3 C 64.90

    Arztrecht - Approbation - Nachschulung - Ausbildungsgang - Gleichwertigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Es gibt Fälle, in denen die Diskrepanz zwischen der ausländischen und der deutschen Ausbildung so deutlich zu Tage liegt, dass zur Verneinung der Gleichwertigkeit eine besondere Sachkunde nicht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 92; zum umgekehrten Fall vgl. Urteil vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - noch nicht veröffentlicht).

    Darüber hinaus spricht nach wie vor entscheidend gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die zur Feststellung der subjektiven Kenntnisse und Fertigkeiten erforderliche Prüfung einer normativen Regelung bedürfte (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88, 95).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1997 - VII ZR 231/95

    Voraussetzung eigener Sachkunde des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 3 B 134.00
    Die Klägerin rügt zu Recht, dass dem Berufungsgericht die ausreichende Sachkunde fehle, die entscheidungstragende Frage der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes der Klägerin mit dem durch eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland vermittelten Ausbildungsstand auf der Grundlage des dem Gericht zur Verfügung stehenden Tatsachenmaterials ohne Zuziehung eines Sachverständigen selbst zu beurteilen (vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachkunde sowie deren Begründung in Asylverfahren: Beschlüsse vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, jeweils m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - VII ZR 231/95 - BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 26.03

    Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung,

    Sieht das Gericht von der Einholung eines Sachverständigengutachtens ab, obwohl sie sich ihm aufdrängen musste, gilt nichts anderes; auch in diesem Fall muss das Gericht seine Sachkunde in einer Weise dartun und belegen, dass seine Bewertung von den Beteiligten und von der Rechtsmittelinstanz nachvollzogen werden kann (Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 33.07

    Approbation als Arzt, sowjetisches Diplom, Anerkennung, Gleichwertigkeit,

    Das deckt sich mit der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 85 , vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 23.93 - BVerwGE 98, 180 = Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 88 , vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 19.95 - BVerwGE 102, 44 = Buchholz 418.01 Zahnheilkunde Nr. 23 und vom 14. Juni 2001 - BVerwG 3 C 35.00 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 106; Beschlüsse vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316 , vom 22. September 2005 - BVerwG 3 B 46.05 - [...] und vom 25. Juni 2007 - BVerwG 3 B 108.06 - [...]).

    Die Verwaltungsgerichte sind bei der Prüfung der Gleichwertigkeit nicht generell verpflichtet, einen Sachverständigen beizuziehen, sondern nur soweit diese Prüfung eine besondere Sachkunde erfordert ( Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2014 - 8 LB 73/13

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruch auf Erteilung einer

    Nach diesen Maßstäben hat die Klägerin zur Überzeugung des Senats - ohne dass es der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurft hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - BVerwG 3 B 134.00 -, juris Rn. 8 m.w.N.) - nachgewiesen, dass die sich aus den festgestellten bedeutenden Abweichungen hinsichtlich der Dauer der Ausbildung in den Fächern Radiologie, Zahnärztliche Prothetik, Zahnerhaltung, Kieferorthopädie und Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ergebenden wesentlichen Unterschiede durch die zahnärztliche Berufspraxis und die hierdurch erworbenen Kenntnisse beseitigt sind.
  • BVerwG, 25.06.2007 - 3 B 108.06

    Merkmal der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei einer im Ausland

    Dies deckt sich mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zum gleichlautenden Merkmal der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei einer im Ausland absolvierten ärztlichen oder zahnärztlichen Ausbildung (vgl. Urteil vom 18. Februar 1993 - BVerwG 3 C 64.90 - BVerwGE 92, 88 = Buchholz 418.0 Ärzte Nr. 85; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 316 = NJW 2002 S. 455).

    Es kommt hinzu, dass der beschließende Senat des Berufungsgerichts aus einer Vielzahl von Verfahren zur Anerkennung von im Ausland abgeschlossenen ärztlichen Ausbildungen die Möglichkeiten und die Notwendigkeit, die Gleichwertigkeit eines Ausbildungsstandes aufzuklären, kannte (vgl. Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 134.00 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 13 A 1667/05

    Anerkennung eines außerhalb der Europäischen Union erworbenen Zahnarztdiploms

    Dies hat das VG mit zutreffenden Erwägungen unter Beachtung der von der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, NJW 2002, 455, Urteile vom 14.6.2001 - 3 C 35.00 -, NJW 2002, 456, vom 29.8.1996 - 3 C 19.95 -, NJW 1997, 1650, und vom 18.2.1993 - 3 C 64.90 -, NJW 1993, 3005, entwickelten Maßstäbe ausgeführt.

    BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, a. a. O.

  • VG Karlsruhe, 21.01.2020 - 1 K 7705/18

    Vergleich des Ausbildungsstandes der Zahnmedizin in der Russische Föderation mit

    Anhand dieser Unterlagen ist der Studiengang des Antragstellers in eine wertende Relation zu den Studieninhalten nach der ZÄPrO zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 33.07 -, juris Rn. 22 und Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, juris Rn. 9; VG Düsseldorf, Urteil vom 01.04.2015 - 7 K 40.../14 -, juris Rn. 89 f.).
  • VG Karlsruhe, 21.08.2018 - 1 K 4390/17

    Gleichwertigkeitsprüfung einer ungarischen Ausbildung - Krankenpfleger;

    Maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (BVerwG, Beschlüsse vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, juris Rn. 14 und vom 25.06.2007 - 3 B 108.06 -, juris Rn. 12).
  • VG Bremen, 15.02.2024 - 5 K 1159/21

    Ausbildung eines Zahnarztes in Jemen ist nicht gleichwertig mit der eines

    Allein die abstrakte Vergleichbarkeit wird in diesem Fall zur Grundlage der Approbationserteilung, ohne dass es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betroffenen - und damit auf etwaige Defizite - ankommt (BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 3 B 134/00 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 22.09.2005 - 3 B 46.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

    An diesen Grundsätzen hat das Gericht in der Folgezeit festgehalten (vgl. Urteile vom 27. April 1995 BVerwG 3 C 23.93 BVerwGE 98, 180, 183 und vom 29. August 1996 BVerwG 3 C 19.95 BVerwGE 102, 44, 47; Beschluss vom 15. Oktober 2001 BVerwG 3 B 134.00 Buchholz 310 § 68 Abs. 1 VwGO Nr. 316 = MedR 2002, 364).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 12 K 7332/18

    Gleichwertigkeit des im Ausland erworbenen Ausbildungsstandes als Gesundheits-

    Maßgeblich ist insoweit der Ausbildungsstand, der sich aufgrund des vom Antragsteller absolvierten konkreten Ausbildungsgangs ergibt (BVerwG, Beschluss vom 15.10.2001 - 3 B 134.00 -, juris Rn. 14; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2018 - 1 K 4390/17 -, juris Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - 13 A 23/08

    Anspruch eines Tierarztes mit niederländischer Staatsangehörigkeit auf Erteilung

  • VG Lüneburg, 22.11.2006 - 5 A 469/05

    Voraussetzungen für die Anerkennung der Zusatzbezeichnung "physikalische

  • VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03

    Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss;

  • VG Karlsruhe, 20.07.2020 - 6 K 6925/18

    Anerkennung ausländischer Ausbildung zur Führung der Berufsbezeichnung

  • VG Minden, 07.04.2005 - 7 K 2736/03
  • VG Düsseldorf, 01.04.2015 - 7 K 4097/14

    Approbation als Zahnarzt; zahnärztliche Prüfung in Libyen; Gleichwertigkeit;

  • VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/04

    Zahnarztausbildung in der ehemaligen Sowjetunion nicht gleichwertig mit der

  • VG Augsburg, 31.03.2009 - Au 3 K 08.930
  • VG Hamburg, 16.05.2006 - 10 K 4943/03

    D (A), Zahnarzt, Approbation, Sowjetunion, Gleichwertigkeit, Ausbildung, Diplom,

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